Beschreibung
Die T7 Taschenlampe wurde von Nextorch speziell für den Jagdbereich entwickelt. Der Lichtstrahl dieser Jagd-Taschenlampe ist sehr stark gebündelt, so wird eine echte Leuchtweite von 420 Metern erreicht, ohne, dass der komplette Wald beleuchtet wird. Die T7 ist 100%25 wasser-, staubdicht und absolut stoßfest. Bei Notlagen blinkt die T7 ein S.O.S-Notrufsignal vollkommen automatisch, was in schwer erreichbare Gegenden ohne Mobilfunkempfang ein echtes Sicherheitsplus ist. Im Lieferumfang der T7 ist ein hochwertiger Lithium-Ionen Akku enthalten. Aufgeladen werden kann diese Taschenlampe überall dort, wo ein USB-Anschluss ist: Am Handy-Ladegerät, im Auto, oder an jeder handelsüblichen Powerbank. Ein USB-Kabel ist ebenfalls im Set dabei. Lieferumfan T7 V2.0 Taschenlampe, Kabelschalter, 3M™ Klebepatch, Halterung RM85s, 18650 Lithium-Ionen-Akku mit 2600mAh, USB-Ladekabel, Bedienungsanleitung (Deutsch). – Multifunktionsschalter für einfache und schnelle Bedienung – 7 Beleuchtungsmodi – Abnehmbarer Halteclip – Wiederaufladbarer Li-Ion Akku – 100%25 wasserdicht nach IPX8 bis 2m Tauchtiefe – Stoßfest und Bruchsicher bis 1m Fallhöhe – Leuchtmittel: OSRAM P9 LED – Turbo: 1300 Lumen, 2,5 Stunden Laufzeit, 420 m Leuchtweite – High: 520 Lumen, 3,45 Stunden Laufzeit, 260 m Leuchtweite – Medium: 140 Lumen, 10 Stunden Laufzeit, 135 m Leuchtweite – Low: 40 Lumen, 27 Stunden Laufzeit, 70 m Leuchtweite Strobe: 1300 Lumen – Momentary On: 1300 Lumen – SOS: 520 Lumen Material: Gehäuse: 6061-T6 Aluminium , hart eloxiert Linse: Gehärtetes Acryl Abmessungen ca. 15,4 x 4,38 x 2,54 cm Gewicht (ohne Batterien) ca. 142 g Es ist privaten Anwendern VERBOTEN an Waffen oder waffenähnlichen Spielzeug (Anscheinswaffen) eine zielbeleuchtende Einrichtung zu montieren! Eine Montage der Nextorch RM85 Halterung in Verbindung mit einer Taschenlampe oder eines anderen Zielbeleuchtungsssystems an Schusswaffen ist ausschließlich Beamten von Dienststellen, die von den entsprechenden Bestimmungen des Waffengesetzes ausgenommen sind, vorbehalten.Eine Vorrichtung welche das Ziel in irgendeiner Weise anstrahlt und zur Montage an einer Waffe vorgesehen ist, ist nach deutschem Waffenrecht ein verbotener Gegenstand!